Wir spielen ... und zwar mit Augenmaß und Vorsicht! Das Programm ab Mai veröffentlichen wir demnächst.

Über das kommende Konzert des Salonorchesters Weilheim informieren wir Sie unten.

Seit 3. April 2022 sind die im Infektionsschutzgesetz festgeschriebenen Zugangs- und Kontaktbeschränkungen außer Kraft getreten. Sie benötigen keinen Impfnachweis mehr. Eigentlich müssen Sie ab jetzt auch keinen Abstand mehr halten und keine Maske tragen - Eigentlich!

Betreiber und Veranstalter müssen mit dem Infektionsgeschehen und mit den damit zusammenhängenden Konflikten absolut eigenverantwortlich umgehen. Es gibt keine verbindlichen Rahmenbedingungen mehr. Ich lege meinen Entscheidungen deshalb bis auf Weiteres die Empfehlungen der Bayerischen Staatsregierung zugrunde. Mit Veranstaltern werden individuelle Lösungen gesucht.

Zitat aus der Begründung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 01.04.2022 (BayMBl. Nr. 211):

"Halten sich mehrere Personen in geschlossenen Räumen auf, so ist das Tragen einer Maske ein wirksames Mittel der Infektionsprävention: Das mit jedem Kontakt verbundene Infektionsrisiko nimmt bereits ab, wenn eine Seite, mehr aber noch wenn beide Seiten des Kontakts Maske tragen.
Empfohlen wird weiterhin, wie bereits bislang nach der 15. BayIfSMV, das Einhalten eines allgemeinen Mindestabstands von 1,5 m und das Einhalten der allgemeinen Hygienemaßnahmen. Neu aufgenommen wurde die Empfehlung für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr, Hygienekonzepte zu erstellen. Die Anordnung einer Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten ist auf Grundlage von § 28a Abs. 7 IfSG nicht mehr möglich."

Ihr
Andreas Arneth
Leiter Stadttheater Weilheim

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