Das Stadttheater ist ein alter Bestandsbau, der mit besonderen feuerpolizeilichen Vorschriften betrieben werden darf. Dabei sind präventive und operative Maßnahmen u. a. im Sinne der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und der Unfallversicherer (DGUV), sowie Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zugrunde gelegt.

Die Blockade der Klappsitze und der Fluchtwege zwischen den Stuhlreihen ist im Notfall lebensgefährlich und deshalb verboten. Es werden hier leider immer wieder Kleidungsstücke oder Gegenstände abgelegt. Gemeine Stolperfallen sind insbesondere Schlaufen bei Rucksäcken und Taschen.

Bitte überlegen Sie vor dem Besuch, ob Sie all die Dinge, die Sie mitführen, im Zuschauersaal wirklich brauchen. Die Garderobe ist bewacht.

Damen-Handtaschen bis zu einer Größe eines DIN A3-Blattes sind unter Vorbehalt geduldet. Wir erinnern daran, dass es in früheren Zeiten die sinnvolle Gepflogenheit gab, ein so genanntes "Theater-Täschchen" oder "Disco-Täschchen" mitzuführen. Dies sind kleine Taschen in Größe eines Geldbeutels zum Umhängen oder Tragen.

Folgendes ist im Zuschauersaal nicht erlaubt:

Die Mitnahme von Mänteln, Anoraks, Jacken, Rucksäcke, Taschen, Körbe, Schirme, u. ä. Leichte Jacken oder Jacketts können Sie mitnehmen, wenn Sie diese anbehalten. Wenn Ihnen während der Veranstaltung zu warm wird, geben Sie die Jacke bitte in der Pause an der Garderobe ab.

Die Mitnahme von Sitzkissen. Wenn Sie ein Sitzkissen aus medizinischen Gründen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Abendpersonal. Wir suchen gemeinsam eine Lösung. Sitzkissen für Kinder sind ebenfalls nicht erlaubt. Bitte beachten Sie die Information "Kinder im Stadttheater".

Das Setzen von Kindern auf den Schoß. Bitte beachten Sie auch hier die Information "Kinder im Stadttheater".

Die Mitnahme von Getränken und Speisen. Die Reinigung der Polstersitze und Teppiche ist sehr aufwändig. Bedenken Sie auch bitte, dass Sie andere stören könnten. Es gibt diesbezüglich unterschiedliche Traditionen bei Theater und Kino. Erfrischen Sie sich bitte vor oder nach der Veranstaltung, oder nutzen Sie ggf. die Pausenbewirtung.

Bei körperlichen Einschränkungen

Wenn Sie auf einen Gehstock, Rollator oder auf Krücken angewiesen sind, wenden Sie sich bitte an den Einlassdienst. Dieser sagt Ihnen, wo Sie Ihre Hilfsmittel abstellen können.

Wenn Sie einen Rollstuhlplatz benötigen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter. Es sind Rollstuhlplätze ausgewiesen. Das Theater ist barrierefrei eingerichtet.

Smartphones, Handys und Fotografieren

Bitte schalten Sie Ihre Telefone während der Veranstaltung aus. Sie stören ansonsten nicht nur Künstler und Publikum, sondern möglicherweise auch technische Einrichtungen des Theaters. 

Beachten Sie auch mögliche urheberrechtliche Regelungen, etwa beim Fotografieren. In der Regel darf während einer Veranstaltung nicht fotografiert oder gefilmt werden. Holen Sie sich bitte diesbezüglich Genehmigungen beim Veranstalter ein.

Es besteht Garderobenpflicht!

Für die Garderobe erheben wir eine Gebühr von 1,00 Euro. Die Garderobe ist bewacht und versichert.

In manchen Theatern wird keine Gebühr erhoben. Die Kosten hierfür werden auf den Ticketpreis aufgeschlagen. Da die Stadt Weilheim das Stadttheater an Veranstalter vermietet, hat sie keinen Einfluss auf deren Preisgestaltung.

Das Einlass- und Garderobenpersonal ist dafür angestellt, die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu kontrollieren und ggf. durchzusetzen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Garderobenpflicht ist eine Maßnahme zur Betriebssicherheit seitens der Stadt Weilheim. Die Pflichten des Veranstalters bleiben dabei unberührt. Die Gebühr erheben wir, um einen Teil der hierfür anfallenden Kosten zu decken. 

Auszug aus der Benutzungsordnung (§11) und Hausordnung (§11 und 12) für städtische Veranstaltungsstätten (Stadttheater, Stadthalle, Hochlandhalle, u. a.)

In den Sälen der Stadthalle und des Stadttheaters dürfen Garderobeteile nicht abgelegt werden. Hierzu ist vielmehr stets die Kleiderabgabe zu benützen. Es besteht Garderobenpflicht!

Die Garderobengebühr wird unmittelbar vom Besucher erhoben.

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Pflicht zur Garderobenabgabe von den Besuchern beachtet wird.

Bei der Abgabe der Garderobe ist darauf zu achten, dass auch Schirme, Stöcke, Rucksäcke, Einkaufstaschen etc. mit abgegeben werden.

Für Personen mit Behinderungen, die auf die Benutzung eines Stockes angewiesen sind, gelten diese Vorschriften nicht.

Beschwerden richten Sie bitte an:

Andreas Arneth
Leiter Sachgebiet 51 - Stadttheater Weilheim i.OB

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Adresse

Stadttheater Weilheim i.OB
Theaterplatz 1
82362 Weilheim i.OB

Kontakt

Telefon 0881 682-5500
E-Mail info@stadttheater-weilheim.de